Eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (kurz AWG) war in der ehemaligen DDR ein Zusammenschluss von Mitarbeitern innerhalb eines Betriebes (z.B. volkseigene Betriebe) und bestimmter Institutionen – anders als bei herkömmlichen Baugenossenschaften.
AWGs in der DDR wurden von den Arbeitern also selbst gegründet und betrieben, und ihre Mitglieder waren meist auch Bewohner der von der Genossenschaft errichteten Wohnungen.
Die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften waren Teil des sozialistischen Wohnungsbauprogramms, das darauf abzielte, allen Bürgern der DDR eine angemessene Wohnung zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung zu stellen.
Im Gegensatz zu westlichen Genossenschaften hatten AWGs in der DDR eine enge Verbindung zur staatlichen Planung und Kontrolle. Der Staat unterstützte die Gründung von AWGs durch günstige Kredite und andere finanzielle Anreize und kontrollierte auch den Bau und die Vermietung von Wohnungen durch die Genossenschaften.
Trotz der staatlichen Kontrolle leisteten Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften in der DDR einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Verbesserung der Wohnbedingungen für viele Arbeiter und ihre Familien. Die erste AWG wurde übrigens 1954 in Dresden gegründet.