Immer mehr Menschen zieht es in die deutschen Großstädte. Die Nachfrage an bezahlbaren Wohnraum steigt seit Jahren dramatisch. Das Angebot kann mit der Nachfrage nicht mehr mithalten. Ein Grund für die explosionsartig steigenden Mieten in Großstädten wie zum Beispiel Berlin, Hamburg oder München. Günstiger Wohnraum für Menschen mit niedrigeren Einkommen ist äußerst knapp oder kaum noch vorhanden.

Am 1. Juni 2015 trat deswegen das Gesetz zur Mietpreisbremse „Mietrechtsnovellierungsgesetz “ in Kraft.  Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die verhindern soll, dass Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten überhöhte Mieten verlangen können.

Was besagt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse soll Mieter schützen. So darf bei der Untervermietung einer Wohnung die Miete maximal 10% über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen. Lag die Miete vorher schon über dem ortsüblichen Mietspiegel, so muss die Miete nicht gesenkt werden (Bestandsschutz).

Im Laufe der Jahre wurden verschiedene Änderungen an der Mietpreisbremse vorgenommen. So wurde zum Beispiel 2019 beschlossen, dass Vermieter ihre Mieter über die ortsübliche Vergleichsmiete informieren müssen. Auch wurde die Mietpreisbremse in einigen Bundesländern verschärft.

Die Mietpreisbremse gilt jedoch nicht in allen Regionen Deutschlands und es gibt auch Ausnahmen, die die Vermieter nutzen können, um die Miete zu erhöhen. Zum Beispiel sind Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen und es gibt auch Ausnahmen bei Modernisierungen. In der Praxis hat die Mietpreisbremse in vielen Regionen Deutschlands bisher nicht die gewünschte Wirkung gezeigt, da Vermieter oft Wege finden, um die Regelungen zu umgehen und höhere Mieten zu verlangen.

Quellen:
Berlin.de: „Mietpreisbremse: Regelungen, Änderungen, Ausnahmen“, unter: https://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3793279-739654-mietpreisbremse-regelungen-aenderungen-a.html (abgerufen am 01.02.2018).