Ein volkseigener Betrieb (VEB) war in der ehemaligen DDR (Deutsche Demokratische Republik) ein Unternehmen, das sich im Besitz des Staates befand und von diesem kontrolliert wurde. Volkseigene Betriebe waren die ökonomische Basis für die Zentralverwaltungswirtschaft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Unternehmen enteignet und privates Eigentum in der DDR verstaatlicht. Die VEBs sollten dazu beitragen, die Wirtschaft der DDR zu planen und zu steuern.
Sie waren in der Regel in verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig, wie zum Beispiel in der Industrie, Landwirtschaft, Handel und im Dienstleistungssektor. Sie beschäftigten große Belegschaften und produzierten eine Vielzahl von Gütern und Dienstleistungen, von denen viele von hoher Qualität waren.
VEBs wurden von einer zentralen Planungskommission geleitet, die ihre Produktion, Investitionen und Arbeitskräftebedarf plante. Die Produktion und der Vertrieb von Produkten wurden durch den Staat kontrolliert und reguliert, und die Preise wurden von der Regierung festgelegt.
Obwohl Volkseigene Betriebe einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft der DDR leisteten, waren sie auch mit einigen Herausforderungen konfrontiert. Die Planwirtschaft und die starke Kontrolle durch den Staat führten oft zu ineffizienten Prozessen und einer geringeren Produktivität. Darüber hinaus konnten die Betriebe aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Rohstoffen und modernen Technologien nicht immer mit der internationalen Konkurrenz mithalten.
Mit dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die VEBs privatisiert oder abgewickelt. Heutzutage gibt es in Deutschland keine Volkseigene Betriebe mehr.