Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung mit der ein Mieter berechtigt ist eine Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert (Sozialwohnung) wurde, zu beziehen. Der WBS wird von der örtlichen Behörde (Wohnungsamt) ausgestellt.

Welche Kriterein müssen für einen Wohnberchtigungsschein (WBS) erfüllt sein?

Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Ein dauerhaft begründeter Aufenthalt in Deutschland
  • Mitbürger eines EU-Staates
  • Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
  • Die Einkünfte aller im Haushalt lebender Menschen dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen nach dem Wohnraumförderungsgesetz. In Berlin gelten folgende Einkommensgrenzen (netto) pro Jahr1:
1-Personenhaushalt 2-Personenhaushalt pro weiterer Person pro weiterem Kind
16.800 € 25.200 € 5.740 € 700 €

Sie möchten einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen? Auf Berlin.de finden Sie die Anträge: Wohnberechtigungsschein – WBS – Antragsannahme.

Quellen:

1Berlin.de (2018): Berliner Mietfibel. Wohnberechtigungsschein (WBS). http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel/de/mf_wbs.shtml, [06.07.2018]