BGH stärkt Mieterrechte: Teilweise Untervermietung nun einfacher

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom November 2023 (Az. VIII ZR 88/22) die Rechte von Mietern zur Untervermietung ihrer Wohnungen deutlich gestärkt. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen und bietet Mietern mehr Flexibilität, insbesondere in Zeiten steigender Mietkosten. Hier sind die wichtigsten Aspekte des Urteils und was Mieter jetzt wissen müssen.

Hintergrund des Urteils

Im konkreten Fall wollte ein Mieter in Berlin seine Dreizimmerwohnung teilweise untervermieten, nachdem er mit seiner Familie ins Umland gezogen war. Die Wohnung sollte weiterhin aus beruflichen Gründen genutzt werden. Die Vermieterin lehnte die unbefristete Untervermietung zweier Zimmer ab, woraufhin der Mieter vor Gericht zog. Das Landgericht Berlin wies die Klage zunächst ab, doch der BGH hob dieses Urteil auf und entschied zugunsten des Mieters.

Wesentliche Punkte des Urteils

  1. Berechtigtes Interesse an Untervermietung: Das BGH-Urteil stellt klar, dass Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben können, selbst wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Die Reduzierung der Mietkosten ist somit ein legitimer Grund, der die Untervermietung rechtfertigt. Dies schließt auch Fälle ein, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird​.
  2. Unabhängigkeit vom Hauptwohnsitz: Mieter dürfen ihre Wohnungen auch dann teilweise untervermieten, wenn sie diese nicht als Hauptwohnsitz nutzen. Das bedeutet, dass beruflich genutzte Nebenwohnungen ebenfalls untervermietet werden können, solange der Mieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dies umfasst auch den gelegentlichen Gebrauch der Wohnung und die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände.
  3. Rechte und Pflichten des Vermieters: Vermieter können die Untervermietung nur unter bestimmten Bedingungen verweigern. Dazu gehören Gründe wie unzumutbare Überbelegung oder erhebliche Nachteile für die Wohnung. Allerdings ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Erhöhung des Mietzinses zu verlangen, um den zusätzlichen Aufwand zu kompensieren​.
  4. Einzelfallprüfung: Ob ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Hierbei sind die spezifischen Umstände und Gründe des Mieters umfassend zu berücksichtigen. Dies stellt sicher, dass individuelle Bedürfnisse und wirtschaftliche Notwendigkeiten adäquat bewertet werden.

Praktische Bedeutung des Urteils für Mieter

Das Urteil des BGH bietet Mietern nun eine größere rechtliche Sicherheit und Flexibilität bei der Untervermietung ihrer Wohnungen. Insbesondere in Städten mit hohen Mietpreisen ermöglicht dies Mietern, ihre Wohnkosten zu senken und gleichzeitig ihre Mietverhältnisse zu erhalten. Hier sind einige praktische Schritte, die Mieter unternehmen sollten:

  1. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Es ist ratsam, vor der Untervermietung rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Bedingungen des Mietvertrags und die rechtlichen Möglichkeiten zu klären. Dies hilft, potenzielle Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden.
  2. Berechtigtes Interesse dokumentieren: Mieter sollten ihre Gründe für die Untervermietung klar dokumentieren und belegen können, insbesondere wenn diese wirtschaftlicher Natur sind. Dies kann in Verhandlungen mit dem Vermieter hilfreich sein.
  3. Kommunikation mit dem Vermieter: Eine offene und transparente Kommunikation mit dem Vermieter ist essenziell. Mieter sollten ihre Pläne zur Untervermietung frühzeitig mitteilen und die notwendigen Genehmigungen einholen.

Fazit

Das BGH-Urteil zur teilweise Untervermietung stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Mieterrechte in Deutschland dar. Es bietet Mietern mehr Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung und trägt zur Flexibilisierung des Wohnungsmarktes bei. Mieter sollten sich der neuen Rechtslage bewusst sein und ihre Möglichkeiten zur Untervermietung prüfen und nutzen.