Eine förmliche Wohnungsbewerbung ist heutzutage üblich geworden, bevor du eine neue Wohnung anmieten kannst. Besonders in Großstädten suchen Menschen händeringend nach Wohnraum. Die Vermieter erhalten hunderte oder zum Teil sogar tausende Anfragen auf nur ein einziges Mietangebot und müssen Interessenten entsprechend aussieben.
Daher fordern Vermieter mittlerweile zahlreiche Unterlagen des potenziellen Mieters, um diesen auf Herz und Nieren zu überprüfen. Schlechte Erfahrungen mit Vormietern oder sogar mit Mietnomaden als Vormieter sind weitere Gründe, warum Vermieter vorsichtiger geworden sind.
Wir stellen dir in auf dieser Seite die wichtigsten Unterlagen vor, die du für deine Wohnungssuche brauchst.
Wohnungsbewerbung: welche Unterlagen?
Welche Unterlagen sind die gängigsten, die eine Wohnungsbewerbung enthalten sollte?
Anschreiben
Wenn du ganz förmlich an die Sache herangehen möchtest, dann kannst du deiner Wohnungsbewerbung ein Anschreiben hinzufügen. Dieses dient dazu, damit der Vermieter dich besser einschätzen kann. Achte hierbei auf folgende Dinge:
- Erwähne deinen Beruf
- Lege deine Einkommensverhältnisse dar
- Grund des Wohnungswechsels
- deine Familiensituation
- Haustiere
- Raucher oder Nichtraucher
Halte dich dabei möglichst kurz, denn in der Regel überfliegt der Vermieter deine Bewerbung nur.
Einkommensnachweise
In fast allen Fällen verlangt der Vermieter Einkommensnachweise in Form von Gehaltsabrechnungen. Generell sind die Einkommensbescheinigungen der letzten drei Monate bei der Wohnungsbewerbung gewünscht. Manche Vermieter möchten sogar die Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate sehen.
Wo bekomme ich einen Gehaltsnachweis her?
Einen Gehaltsnachweis bekommst du normalerweise jeden Monat von deinem Arbeitgeber als Gehaltsabrechnung. Entweder in Papierform oder digital zum Download. Wenn du selbständig oder freiberuflich arbeitest, lässt du dir am besten von einem Steuerberater dein Einkommen bestätigen.
Kontoauszüge als Einkommensnachweis
Kontoauszüge können alternativ als Einkommensnachweis dienen. Es gibt Fälle, in denen der Vermieter neben deiner Gehaltsabrechnung auch die Kontoauszüge sehen möchte, auf denen dein Gehalt eingegangen ist.
Wir empfehlen dir, deine Kontoauszüge nur geschwärzt vorzulegen und nach der Überprüfung wieder mitzunehmen. Auf keinen Fall sollte der Vermieter einfach eine Kopie anfertigen, denn das wäre äußerst unseriös.
Tipp: Einnahmen und Ausgaben mit Ausnahme der Einkommenseingänge auf dem Kontoauszug schwärzen.
Bonitätsnachweise: Schufa-Auskunft
Eine Schufa-Auskunft zeigt dem Vermieter, ob du in der Vergangenheit insgesamt ein gutes Zahlungsverhalten hattest und er sich auf die Zahlung der Miete verlassen kann.
Wo bekomme ich eine Schufa-Auskunft her?
Eine Schufa-Auskunft bekommst du direkt bei der Schufa gegen Bezahlung. Jedoch steht dir einmal pro Jahr ein kostenloser Auszug deiner bei der Schufa hinterlegten Daten zu. Diese kostenlose Auskunft kannst du deinem Vermieter zeigen. Mehr dazu in unserer Rubrik Schufa-Auskunft.
Tipp: Fertige eine Kopie an und reiche nicht das Original ein.
Kopie des Personalausweises
Sofern der Vermieter eine Kopie deines Personalausweises verlangt, ist dies rechtlich eigentlich nicht erlaubt. Er darf zwar deine Identität zwar prüfen, aber selbst keine Kopie anfertigen oder verlangen. Wenn es im besonderen Fall unbedingt nötig ist, fertige eine Kopie an und kennzeichne diese dann ganz deutlich als Kopie.
Tipp: Personalausweis nie per E-Mail verschicken aufgrund von Identitätsdiebstahl.
Bescheinigung der Mietschuldenfreiheit vom Vormieter
Auch ein wichtiges Dokument für die Wohnungsbewerbung: die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Zwar ein extrem langes Wort, aber ein einfaches Dokument, welches du bei deinem jetzigen Vermieter und bald Vormieter anfragen kannst. In diesem Dokument wird bescheinigt, dass du im besten Fall keine Mietrückstände hast.
Tipp: Am besten in Kopie deiner Wohnungsbewerbung beilegen.
Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnungen
Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein nötig ist, sind in der Miete preisgünstiger. Sie sind für Menschen gedacht, deren Einkommen gerade so zum Lebensunterhalt ausreicht. Der WBS wird beim kommunalen Wohnungsamt beantragt und beim Vermieter vorgelegt.
Aus der Masse herausstechen
Du kannst ebenso ein paar Tricks anwenden, damit du als Wohnungsbewerber aus der Masse herausstichst und deine Chancen auf eine Mietwohnung erhöhen kannst.
Eine besondere Mappe
Wie wäre es, wenn du deine Unterlagen in eine besondere Mappe einheftest oder in einen auffälligen Brief steckst? Wähle am besten eine knallige Farbe, die aus dem Berg von Unterlagen heraussticht.
Persönliches Gespräch suchen
Was natürlich auch helfen kann, wenn du ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter, dem Makler oder dem Hausverwalter vor Ort führst. Frage nach, was dem Vermieter wichtig ist und gehe auf seine Bedürfnisse ein.
Du hast besondere Gründe, warum du dringend eine neue brauchst? Erzähle dem Vermieter davon. Mit einem persönlichen Gespräch kannst du eine Beziehung aufbauen und man erinnert sich bei der engeren Auswahl wahrscheinlich eher an dich im Nachhinein.
Tipp: Erkunde dich nach der Wohnungsbewerbung telefonisch beim Vermieter, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.
Glück muss man haben
Alle Unterlagen eingereicht? Du hast auch versucht aus der Masse herauszustechen oder dem Vermieter erklärt, warum du dringend eine neue Wohnung suchst? Dann hast du alles richtig gemacht. Viel mehr kannst du nicht tun. Jetzt heißt es Glück haben. Wir wünschen dir viel Glück bei der Wohnungssuche – online und offline!
Quellen
NTV (2017): Neugierige Vermieter. Interessenten müssen nicht alles verraten. https://www.n-tv.de/ratgeber/Interessenten-muessen-nicht-alles-verraten-article19902387.html#:~:text=D%C3%BCrfen%20Vermieter%20eine%20Kopie%20des,%2C%20Vorname%2C%20Geburtstag%20und%20Anschrift, [07.02.2022]datenschutz Notizen (2020): Was der Vermieter wissen darf. https://www.datenschutz-notizen.de/wohnraumvermietung-was-der-vermieter-wissen-darf-2-1310485/#:~:text=Der%20Vermieter%20kann%20sich%20vor,oder%20eines%20Einkommensteuerbescheids%20in%20Kopie), [07.02.2022]