Baugenossenschaft: Gibt es das Eintrittsgeld bei Kündigung wieder zurück?

Fast jede Wohnungsgenossenschaft verlangt von neuen Mitgliedern ein sogenanntes Eintrittsgeld. Und wie ist es nun beim Auszug? Bekommst du das Eintrittsgeld bei der Kündigung deiner Genossenschaftswohnung wieder zurück?

Für die Aufnahme als Mitglied in einer Baugenossenschaft musst du Genossenschaftsanteile erwerben und in der Regel ein einmaliges Eintrittsgeld an die Genossenschaft zahlen. Die Höhe des Eintrittsgeldes liegt im Durchschnitt zwischen 50 und 150 Euro.

Bei der Kündigung der Wohnung bekommst du deine Genossenschaftsanteile wieder zurückgezahlt. Aber wie ist es mit dem Eintrittsgeld? Bekommst du das beim Auszug auch wieder?

Eintrittsgeld wird nicht zurückgezahlt

Nein, das Eintrittsgeld bekommst du von der Baugenossenschaft nicht zurückerstattet. Denn das Eintrittsgeld hast du für den Verwaltungsaufwand gezahlt, den die Wohnungsbaugenossenschaft hatte, um dich als Mitglied aufzunehmen. Sprich das Eintrittsgeld diente dazu den ganzen Papierkram und die übliche Bürokratie zu bezahlen.

Also nein, das Eintrittsgeld gibt es beim Austritt aus der Baugenossenschaft nicht wieder zurück.