Im Gegensatz zur Kaltmiete bezieht sich die Warmmiete (Bruttowarmmiete) auf die Gesamtmiete, die der Mieter an den Vermieter zahlt, inklusive der Kosten für Heizung, Wasser und oft auch Strom.
Die Höhe der Warmmiete setzt sich somit aus der Kaltmiete und den Betriebskosten zusammen. Die Betriebskosten sind in der Regel vom Vermieter vorgegebene Kosten, die durch die Bewirtschaftung des Wohnhauses oder der Wohnung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für die Wartung und Reparatur von Aufzügen, Treppenhausreinigung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Gartenpflege und andere gemeinschaftliche Leistungen.
Die Höhe der Warmmiete kann je nach Größe, Ausstattung und Lage der Wohnung stark variieren. Die Betriebskosten werden in der Regel jährlich abgerechnet und der Mieter erhält eine entsprechende Abrechnung. Falls die tatsächlichen Kosten höher sind als die Vorauszahlungen, kann der Vermieter eine Nachzahlung verlangen. Im umgekehrten Fall, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die Vorauszahlungen, muss der Vermieter die Differenz an den Mieter zurückzahlen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Warmmiete nicht alle Kosten für die Wohnung umfasst. Zu den zusätzlichen Kosten, die bei einer Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses anfallen können, gehören beispielsweise Kosten für Telefon, Internet und Kabelfernsehen, sowie eventuelle Mieterstrommodelle.
Insgesamt ist die Warmmiete ein wichtiger Bestandteil des Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. Sie umfasst nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Betriebskosten und bietet somit eine gute Übersicht über die monatlichen Wohnkosten. Mieter sollten sich vor Abschluss eines Mietvertrags ausführlich über die Höhe der Warmmiete und eventuelle Zusatzkosten informieren.