WG gründen in einer Genossenschaftswohnung

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Wohngemeinschaften erfreuen sich besonders bei jüngeren Menschen großer Beliebtheit. Nicht jeder Vermieter erlaubt die Gründung einer WG in seiner Mietwohnung. Wie sieht die Sachlage bei Baugenossenschaften aus?

Eine Wohngemeinschaft (WG) in einer Genossenschaftswohnung gründen, ist das möglich? Im Prinzip dürfte dies für die meisten Baugenossenschaften in Deutschland kein Problem darstellen. Normalerweise akzeptieren die Wohnungsgenossenschaften Wohngemeinschaften als alternative Form des Wohnens oder stimmen der Untervermietung zu.

Untervermietung bedarf Einverständnis des Vermieters

Eine Garantie für eine Erlaubnis gibt es aber offiziell nicht. Es ist daher wichtig, die gültige Rechtslage zu beachten und die lautet: Du musst deinen Vermieter vorher fragen, ob du eine WG gründen oder Zimmer an andere Personen untervermieten darfst. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 540 Absatz 1 sagt dazu:

Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

Ausnahme ist, wenn eine Klausel im Mietvertrag steht, die dir eine Untervermietung explizit erlaubt oder wenn nach § 553 BGB ein berechtigtes Interesse für eine Untervermietung eines Teils des Wohnraums an Dritte besteht.

Informiere deinen Vermieter also am besten immer vorab über dein Vorhaben und hol dir dessen Einverständnis ein. Dann kannst du so gut wie nichts falsch machen.

Ansonsten könnte dies womöglich negative Konsequenzen für dich und deine Mitbewohner bzw. Untermieter haben. Im schlechtesten Fall wird dir der Mietvertrag gekündigt und du musst dir mühselig eine neue Wohnung suchen.

Mehr zu dem Thema: Was ist eine Baugenossenschaft?

Quellen

Gesetze-im-internet.de. (2019). § 540 BGB – Einzelnorm. [online] Verfügbar auf: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html [Zugegriffen am 16 Oktober 2019].

Gesetze-im-internet.de. (2019). § 553 BGB – Einzelnorm. [online] Verfügbar auf: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html [Zugegriffen am 16 Oktober 2019].